© LÜFRA Helmut Lützenkirchen u. Jakob Frank GbR 2023
ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN
1. Geltung der AGB
(1) Falls nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart sind, gelten für alle Aufträge
die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der LÜFRA GbR. Nebenarbeiten und
nachträgliche Änderungen werden für die LÜFRA GbR nur nach schriftlicher vorheriger
Bestätigung verbindlich.
Einkaufsbedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, soweit sie mit den hier
vorgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Widerspruch stehen. Die Vereinbarung
der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen.
Ergänzend gelten für alle Bauleistungen die VOB/B wenn nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
(2) Sofern sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz
der LÜFRA GbR der Erfüllungsort.
(3) Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN - Kaufrechts. Die
Vertragssprache ist deutsch.
2. Angebot, Zustandekommen des Vertrages
(1) Die jeweiligen Angebote sind stets freibleibend. Der Liefervertrag kommt grundsätzlich erst
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der LÜFRA GbR zustande. Für die Inhalte des
Vertrages ist die Auftragsbestätigung, oder - soweit eine solche nicht vorliegt - das Angebot
maßgebend. Sämtliche Nebenarbeiten zu der jeweiligen Bestellung sind im Angebot bzw. im
Auftrag nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt
sind. Falls Sie dennoch ausgeführt werden sollen, sind sie gesondert zu vergüten.
Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für die Lieferung bzw. den Arbeitsbeginn ist
Voraussetzung, dass die Lieferung oder Leistung ungestört erfolgen kann. Die Ausführungsfrist
zur Lieferung beginnt erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen
Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags und nicht vor der Beibringung der etwa vom
Auftraggeber zu beschaffenden Genehmigungen. Der Besteller hat zudem nachzuweisen, dass
ausreichender Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Bauherren-, Brandversicherung) besteht. Wird
eine Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt
der Vertrag durch die Annahme der Lieferung durch den Käufer unter diesen
Geschäftsbedingungen zustande.
(2) An den Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich
die LÜFRA GbR sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte vor; solche
Unterlagen dürfen Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Fälligkeit
(1) Sämtliche Preise gelten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk,
ausschließlich Verpackung und Versicherung, zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen
Mehrwertsteuer. Zwischen der Auftragsbestätigung und der Lieferung eintretende Änderungen
der dem Angebot zu Grunde liegenden Preise, Tarife und Steuern berechtigen die
Vertragsparteien zu einer entsprechenden Preisanpassung. Die LÜFRA GbR ist berechtigt für
Materialeinkäufe Vorkasse in Höhe von bis zu 50% des Warenwertes vor Bestellung zu
verlangen. Liegt keine besondere Vereinbarung vor, so ist die Zahlung spätestens 14 Tage nach
Lieferung ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen
Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die LÜFRA berechtigt, die jeweiligen gesetzlich
vorgesehenen Zinsen vom Besteller zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Forderungen
bleibt hiervon unberührt und zulässig.
4. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverkehr mit
dem Besteller bleiben die gelieferten Waren Eigentum der LÜFRA GbR. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Bestellers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die LÜFRA GbR berechtigt die
Ware zurückzunehmen. Hierzu ist der LÜFRA GbR vom Besteller der Zugang zu ihrem Eigentum
zu verschaffen. In der Zurücknahme der Ware liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es sei
denn, die LÜFRA GbR hätte diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung der Ware ist
grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag gegeben. Nach Rücknahme der Ware ist die LÜFRA GbR
zur Verwertung befugt; der sich hieraus ergebende Verwertungserlös ist nach Abzug der
entstandenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
(2) Die LÜFRA GbR ist ferner berechtigt noch vorgesehene Lieferungen und Leistungen aus
allen Aufträgen des Bestellers bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher noch offener Forder-
ungen zurück zuhalten oder angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen. Den Ansprüch-
en der LÜFRA GbR gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder
Aufrechnungen, sowie die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages, nur dann
zulässig, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von der LÜFRA GbR
anerkannt worden sind. Dem Besteller bleibt insoweit die abgesonderte Geltendmachung
seiner Rechte freigestellt.
(3) Der Besteller kann die Ware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes veräußern oder
weiterverarbeiten. Ein Eigentumserwerb des Bestellers an der Vorbehaltsware gem. §950 BGB
im Falle der Verarbeitung ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung gilt als für die LÜFRA
GbR vorgenommen, ohne dass der LÜFRA GbR irgendwelche Verpflichtungen hieraus
erwachsen. Bei der Verarbeitung mit anderen, der LÜFRA GbR nicht gehörenden Waren, steht
der LÜFRA GbR das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die aus
der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, gleichgültig, in
welchem Zustand dieser die Ware verkauft, werden bereits jetzt an die LÜFRA GbR abgetreten.
Auf die Anforderung der LÜFRA GbR hin ist der Besteller verpflichtet, der LÜFRA GbR hierüber
eine schriftliche Zession auszustellen. Die LÜFRA GbR ist berechtigt, dem Erwerber der
Vorbehaltsware die Abtretung anzuzeigen. Der Besteller kann jedoch insoweit Freigabe der
Forderungen beanspruchen, als sie den Wert der Vorbehaltsware um 20 Prozent übersteigen.
Die Auswahl der freizugebenden Forderungen bleibt der LÜFRA GbR vorbehalten.
5. Gefahrübergang
(1) Bei reinen Lieferungen geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks des Lieferers die Gefahr auf den Besteller über.
Das gleiche gilt, wenn die Ware dem Besteller durch Mitteilung der Versandbereitschaft zur
Verfügung gestellt wird.
(2) Der Besteller trägt die Gefahr jedoch auch vor Abnahme des Liefergegenstandes, wenn er die
Abnahme verzögert oder wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat,
unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich
ausdrücklich in die Obhut des Auftraggebers übergibt. Besonders abzunehmen sind auf
Verlangen in sich abgeschlossene Teile der Leistung.
(3) Ist es für Leistungen oder Teilleistungen noch nicht zu einer formellen Abnahme gekommen,
haftet der Besteller für alle Schäden, die von Dritten verursacht werden, wenn die Leistung oder
Teile der Leistung sofort nach Fertigstellung in Benutzung genommen werden. Dem Besteller
bleibt es vorbehalten, die Leistung oder Teile der Leistung vor der Abnahme in Benutzung zu
nehmen. In allen Fällen obliegt es dem Besteller, bei durch Dritten hervorgerufenen Schäden den
Verursacher haftbar zumachen. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht
zu vertreten hat, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Tagen nach Anzeige der
Fertigstellung als erfolgt.
6. Lieferzeit
(1) Der Beginn der von der LÜFRA GbR angegebenen oder bestätigten Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus, die im Zusammenhang mit dem Gewerk stehen.
Daher setzt die Einhaltung der Lieferfristen die rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(2) Die angegebene Lieferzeit verlängert sich um die Zeit in der die LÜFRA GbR von Maßnahmen
im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung betroffen ist. Hierzu zählt
auch, dass ein Zulieferer, dessen Teile zur Fertigung der Ware erforderlich sind, aufgrund der
zuvor benannten Umstände verspätet liefert. Analog gilt dies bei vergleichbaren Ereignissen, die
außerhalb von der LÜFRA GbR zu vertretender Umstände liegen und auf die die LÜFRA GbR
keinen Einfluss nehmen kann, z.B. bei Betriebsstörungen erheblicher Art im eigenen oder im
Zuliefererbetrieb oder bei Naturkatastrophen, die den Betriebsablauf stören.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er ihm obliegende Mitwirkungspflichten
ist die LÜFRA GbR berechtigt den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen.
(4) Wurde ein Fixtermin für die Erfüllung des Auftrages vereinbart und kommt es später zu
weiteren Aufträgen des Bestellers, die zu einer Verzögerung der Lieferfristen führen, verlieren
Vereinbarungen über zu zahlende Vertragsstrafen, die bei Überschreitung des Termins fällig
würden, ihre Gültigkeit. Gleiches gilt, wenn während der Vertragserfüllung durch
Unzulänglichkeiten, welche die LÜFRA GbR nicht zu vertreten hat, die z.B. in der baulichen
Beschaffenheit ihre Ursache finden, über die der Besteller die LÜFRA GbR nicht schriftlich vor
Vertragsschluss aufgeklärt hat, auftreten und sich diese zeitlich auf die Ausführung der
Leistungen durch die LÜFRA GbR auswirken.
7. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Privatkunden
(1) Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Priovatkunden kommt durch die Bestellung
und deren Annahme seitens der LÜFRA GbR zunächst ein schwebendwirksames Vertrags-
verhältnis zustande. Der Privatkunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, Email) oder durch Rücksendung
der Kaufsache widerrufen.
(2) Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware
bei dem Kunden und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c) Abs.
1 BGB i.V.m. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie gemäß § 312 e) Abs. 1 Satz 1
BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
LÜFRA Helmut Lützenkirchen u. Jakob Frank GbR
Keimergasse 7
D-51143 Köln
Telefon:
0 22 03 - 2 55 31
Telefax:
0 22 03 - 2 45 32
Internet:
www.luefra.de
E-Mail:
info@luefra.de
(3) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Privatkunde die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Privatkunde
insoweit Wertersatz leisten.
(4) Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Privatkunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
er die Ware in der ungeöffneten Originalverpackung beläßt und alles unterlässt, was den Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Waren sind auf Kosten des Privatkunden zurück zu senden.
(5) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Privatkunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der
Ware, für die LÜFRA GbR beginnt die Frist mit dem Empfang der Ware.
(6) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Privatkunden zugeschnitten sind.
(7) Ausschluss des Widerrufsrechts bei Unternehmern. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der
Kauf durch einen Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit erfolgt.
Ende der Widerrufsbelehrung.
8. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
(1) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen,
es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich
der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung,
der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese
Beschränkung gilt nicht, so weit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder für
Körperschäden zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
(2) Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der
Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der
Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies
wirtschaftlich unvertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will
er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite
des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit
dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart worden war.
9. Sachmängelhaftung
(1) Grundlage für die Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung
oder in dem Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Garantie wird seitens der LÜFRA
GbR nur übernommen, wenn dies zuvor und ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Die
Rechte des Bestellers setzen ferner voraus, dass dieser seinen Untersuchungspflichten und
Rügeobliegenheiten i.S.v. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Für Sachmängel haftet die LÜFRA GbR wie folgt:
alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl der LÜFRA GbR unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne
Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits
im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. Die LÜFRA GbR ist bemüht, von ihren Lieferanten
Unbedenklichkeitsnachweise für die verwendeten Baustoffe zu erhalten. Sofern der Hersteller
eine solche Zusicherung nicht schriftlich ausstellt, haftet die LÜFRA GbR nicht für die
zugesicherten Inhaltsstoffe der verwendeten Baumaterialien. Sachmängelansprüche verjähren in
24 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehende Bestimmungen gelten
nicht, soweit die gesetzliche Regelung längere Fristen zwingend vorschreibt, z.B. beim
Verbrauchsgüterkauf.
Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden,
die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller
kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechti-
gung zweifelsfrei besteht. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm
entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
Zunächst ist dem Lieferer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu
gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadens-
ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche
Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter
Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren
Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten Änderungen oder Instandsetzungs-
arbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls
keine Mängelansprüche.
10. Sonstige Schadenersatzansprüche
Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter
Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, so weit sich eine gesetzliche Haftung, z.B. nach
dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG), ergibt sowie in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein
einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das
Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Gerichtsstand
Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist, gilt der Geschäftssitz der LÜFRA GbR auch als vereinbarter
Gerichtsstand; die LÜFRA GbR bleibt berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder seiner
Niederlassung zu verklagen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am
nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung gewollt war.
LÜFRA GbR, D-51143 Köln
01. Juli 2018
DATENSCHUTZRICHTLINIEN
1. ÜBERBLICK
1.1 Eine Nutzung der Internetseiten der LÜFRA Helmut Lützenkirchen u. Jakob Frank GbR
ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine
betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite
in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten
erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und
besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine
Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personen-
bezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten
sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informa-
tionen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte der folgenden Datenschutzerklärung.
1.2 Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder GDPR für engl. General Data Protection
Regulation) ist ein neues EU-Datenschutzgesetz vom 27. April 2016, das ab dem 25. Mai
2018 die bisher geltenden Datenschutzbestimmungen weitestgehend ersetzt und somit die
größte Änderung der Europäischen Datenschutzgesetze der letzten 20 Jahre darstellt.
Einfach ausgedrückt gilt die Datenschutz-Grundverordnung für alle personenbezogenen
Daten, die innerhalb der EU bearbeitet werden oder sich auf in der EU befindliche
Personen beziehen, ganz unabhängig davon, von welchem Standort aus die Daten
bearbeitet werden.
Für Einzelpersonen bedeutet das eine verstärkte Eigenkontrolle ihrer personenbezogenen
Daten, für in der EU aktive Unternehmen bringt die DSGVO wiederum zusätzliche
Anforderungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten mit. Obwohl die
Änderungen einige Aspekte der Datenschutzgesetze betreffen, werden sehr viele Dinge
tatsächlich unverändert bleiben.
1.3 Welche Bedeutung hat die DSGVO für LÜFRA-Kunden?
Uns liegen unsere Kunden am Herzen – das gilt auch für Sie und Ihre Privatsphäre.
Es ist uns wichtig, dass die Bedingungen zum Erwerb und zur Nutzung der von uns
vertriebenen Produkte und Dienstleistungen für Sie jederzeit verfügbar sind und dass Sie
bestens darüber Bescheid wissen, welche Informationen wir sammeln und verarbeiten, um
Ihnen unsere Produkte und Dienstleisrungen anbieten zu können.
Haben Sie hierzu Fragen oder Bedenken? Melden Sie sich direkt bei uns - Sie erreichen
uns telefonisch unter 0 22 03 - 2 55 31 oder per Mail unter info@luefra.de.
1.4 Welche Daten erfassen wir?
Uns liegen unsere Kunden am Herzen und das gilt auch für Sie und Ihre Privatsphäre. Wir
erfassen Ihre personenbezogenen Daten immer verantwortungsbewusst und unter
Berücksichtigung Ihrer Privatsphäre.
Es ist uns sehr wichtig, dass Ihnen bewusst ist, wie wir welche Daten erheben.
Um Dienstleistungen wie unsere Kundenberatung, Servive-Unterstützung und die Online-
Versandüberwachung anbieten zu können, müssen wir gewisse personenbezogene Daten
erfassen. Sie stellen uns auf unterschiedliche Weise direkt oder indirekt Informationen über
sich selbst zur Verfügung.
Typische Beispiele sind:
- Geschlecht, Name, Rechnungsadresse, Lieferadresse
- Telefonnummern, WhatsApp-Adressen, eMail-Adressen
- Technische Informationen über Ihr Haus / Ihre Wohnung
- Technische Informationen über Ihre Heizungsanlage
- Historische Informationen über bisherige Reparaturen
- Historische Informationen über bisherige Einstellhinweise
Wir stellen sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten mit größtmöglicher Rücksicht auf
Ihre Privatsphäre erfasst werden. Bei datenschutzrelevanten Anfragen wenden Sie sich
gerne vertrauensvoll an uns.
1.5 Wofür verwenden wir Ihre Daten?
Wir verwenden Ihre Daten zur Bearbeitung folgender Aufgaben:
- Korrespondenz mit Kunden und Lieferanten
- Kundenberatung und Kundenbetreuung
- Erstellung von Angeboten
- Bearbeitung von Kundenaufträgen
- Rechnungserstellung
- Abwicklung von Garantieansprüchen
1.6 Welche Daten geben wir weiter?
Ihre persönlichen Daten übermitteln wir ausschließlich zu den folgenden Zwecken an
Dritte:
- Versand (z.B. Versanddienstleister)
- Zahlung (z.B. Zahlungsdienstleister)
- Buchhaltung (z.B. Steuerberater)
- Rechtsstreitigkeiten (z.B. Anwalt)
1.7 Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen
Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
1.8 Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich
z.B. um Daten handeln, die Sie uns telefonisch, per Brief, per Mail oder per Fax mitteilen.
1.9 Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck
Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem das
Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie
zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im
Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Und Ihnen steht Ihnen das
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
2. ALLGEMEINE HINWEISE UND PFLICHTINFORMATIONEN
2.1 Datenschutz
Wir, die LÜFRA Helmut Lützenkirchen u. Jakob Frank GbR, nehmen den Schutz Ihrer
persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der geltenden
Datenschutzgesetze. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und
entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutz-
erklärung. Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene
Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert
werden können.
Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen.
Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht. Wir weisen darauf hin, dass
die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheits-
lücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist
nicht möglich.
2.2 Hinweis zur verantwortlichen Stelle
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(z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
2.3 Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich.
Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose
Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten
Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
2.4 Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei
der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrecht-
lichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser
Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren
Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
2.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung
eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen,
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Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch
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2.6 TLS-Verschlüsselung
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Inhalte eine TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran,
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2.7 Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht
auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren
Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf
Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen
zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impress-
um angegebenen Adresse an uns wenden.
3. DATENERFASSUNG AUF UNSERER WEBSITE
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3.3 Auftragsdatenverarbeitung
Zum Versand von Kundenaufträgen müssen wir die Verarbeitung personenbezogene Daten
aus unserem Unternehmen an externe Logistikdienstleister weitergeben. In diesen Fällen
liegt die rechtliche Verantwortlichkeit für den Datenschutz weiterhin bei unserem Unter-
nehmen. Zusätzlich zum bestehenden Auftragsverhältnis haben wir mit den Logistik-
dienstleistern eine Datenschutzvereinbarung geschlossen. Diese unterliegt den umfang-
reichen Anforderungen des § 11 BDSG.
Für den erfolgreichen Versand und die Zustellung übermitteln wir folgende Daten an die
Logistikdienstleister:
- Name
- Lieferadresse
- Telefonnummer
- ggf. Mailadresse
LÜFRA GbR, D-51143 Köln
01. Oktober 2020
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